Nutzungsbestimmungen

Der Nutzer bzw. die Nutzerin des nicht-öffentlichen Bereichs der Plattform „Beteiligung in Umweltfragen Brandenburg“ verpflichtet sich die folgenden Nutzungsbestimmungen anzuerkennen:

1. Die in diesem nicht-öffentlichen Bereich bereitgestellten Informationen, Dokumente und Unterlagen sind nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt. Sie dürfen ausschließlich Vertreter/innen von im Land Brandenburg anerkannten Naturschutzvereinigungen und im "Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände" (im Folgenden Landesbüro) zusammen geschlossenen Naturschutzvereinigungen zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff "anerkannte Naturschutzvereinigungen" umfasst dabei nur die Vereinigungen, die gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 UmwRG bzw. § 74 Abs. 3 BNatSchG als Vereinigungen im Gebiet des Landes Brandenburg, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, anerkannt sind.

2. Das Landesbüro erteilt nach einer Überprüfung, dass der/die Antragssteller/in Vertreter/in einer Naturschutzvereinigung ist, eine individualisierte Zugangsberechtigung. Diese Zugangsberechtigung darf ausschließlich von den durch das Landesbüro berechtigten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, ist untersagt.

3. Die in diesem nicht-öffentlichen Bereich bereitgestellten Informationen, Dokumente und Unterlagen haben die im Land Brandenburg anerkannten Naturschutzvereinigungen für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte nach § 36 BbgNatSchAG und § 63 BNatSchG oder aufgrund freiwilliger, vertraulicher Beteiligung durch die Verwaltungsbehörden des Landes Brandenburg erlangt. Es ist ausdrücklich untersagt, die in diesem Bereich eingestellten und herunterladbaren Informationen, Dokumente und Unterlagen an Personen weiterzugeben, die nicht Mitglied einer im Land Brandenburg anerkannten Naturschutzvereinigung und in dem Landesbüro zusammen geschlossenen Naturschutzvereinigung sind.

4. Sollten die Zugangsdaten versehentlich an Personen, die nicht Mitglied einer in Brandenburg anerkannten Naturschutzvereinigung sind, weitergegeben werden, ist das Landesbüro umgehend zu informieren und eine Änderung der Zugangsdaten zu beantragen.

5. Im Falle eines Ausscheidens aus der Naturschutzvereinigung ist das Landesbüro umgehend zu informieren, damit die Zugangsdaten gelöscht werden können.

6. Eine Zuwiderhandlung der oben angegeben Nutzungsbestimmungen führt zum Entzug der Nutzungsrechte und zur Löschung der Zugangsdaten durch das Landesbüro.

Hiermit bestätige ich, dass ich ein Mitglied einer im Land Brandenburg anerkannten Naturschutzvereinigung bin und akzeptiere die oben angegeben Nutzungsbestimmungen.